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BVerwG, 06.12.2000 - 9 B 498.00 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulassung der Berufung von Beteiligten ohne ordnungsgemäßen Zulassungsantrag - Bindung des Revisionsgerichts an die unanfechtbare Zulassungsentscheidung des Berufungsgerichts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 19.06.2000 - 9 L 4512/99
- BVerwG, 06.12.2000 - 9 B 498.00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98
Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und …
Auszug aus BVerwG, 06.12.2000 - 9 B 498.00
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die unanfechtbare Zulassungsentscheidung des Berufungsgerichts das Revisionsgericht bindet (§ 548 ZPO i.V.m. den §§ 173 und 152 Abs. 1 VwGO) und etwaige Mängel des Berufungszulassungsverfahrens deshalb grundsätzlich - und so auch hier - nicht zu einer Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO führen können (vgl. etwa Beschluss vom 23. April 1998 - BVerwG 4 B 40.98 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 87).